Allgemeines
Soweit nichts anderes vereinbart, liegen allen Leistungen der Neuhausen Kommunikation GmbH diesen Bedingungen zugrunde.

Leistungen bei offenen Seminaren
Die Neuhausen Kommunikation GmbH erbringt bei offenen Kursen folgende Schulungsleistungen:

Bereitstellung der erforderlichen Hardware, Software und Räumlichkeiten für die Dauer des Kurses, Präsentation der Trainingsinhalte gemäß Kursbeschreibung, Kursunterlagen je nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Pausengetränke sowie Mittagsverpflegung (bei ganztägigen Veranstaltungen), Bestätigung der Teilnahme durch ein persönliches Teilnahmezertifikat.

Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten, sind in den Kursgebühren nicht enthalten.
Die Inhalte der Kurse ergeben sich aus der Kursbeschreibung im aktuellen Trainingskatalog (abrufbar unter http://www.neuhausen-kommunikation.de). Der Referent kann Kursinhalte nach seinem Ermessen unterschiedlich gewichten.

Anmeldung
Für die Teilnahme an offenen Kursen ist eine unverbindliche Platzreservierung möglich. Nach Eingang einer schriftlichen Buchung per Post, Fax oder E-Mail erhält der Kunde von der Neuhausen Kommunikation GmbH eine Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail, in der der Teilnehmer benannt wird. Die Anmeldung ist erst mit dieser schriftlichen Bestätigung durch die Neuhausen Kommunikation GmbH verbindlich.

Rücktritt bei offenen Kursen und Kurspaketen
Für Rücktritte bei offenen Kursen, Kurspaketen und Raumanmietungen, die bis 14 Tage vor Beginn schriftlich bei der Neuhausen Kommunikation GmbH eingehen, erhebt die Neuhausen Kommunikation GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro. Bei einer späteren Stornierung bis einen Tag vor Beginn berechnet die Neuhausen Kommunikation GmbH 50% der Kurs- oder Paketpreises, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass Neuhausen Kommunikation GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Buchung von Partnerkursen gelten die jeweiligen Stornokosten der Partner (in der Regel 100% des Kurspreises bei Stornierung innerhalb der 14 Tage vor Kursbeginn). Bei Nichterscheinen stellt die Neuhausen Kommunikation GmbH die gesamte Gebühr in Rechnung. Anstelle des absagenden Teilnehmers kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

Änderungen und Absagen von offenen Kursen durch die Neuhausen Kommunikation GmbH
Die Neuhausen Kommunikation GmbH behält sich das Recht vor, Kursinhalte geringfügig zu modifizieren sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Kann der Teilnehmer infolge einer Termin- oder Ortsänderung die Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm bei offenen Kursen das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin derselben Kursnummer zu.
Bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten behält sich die Neuhausen Kommunikation GmbH eine Terminverschiebung vor. Die Neuhausen Kommunikation GmbH ist bis zu 1 Woche vor Kursbeginn berechtigt, einen offenen Kurs abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt oder wenn der Referent durch Krankheit verhindert ist.

Firmentraining
Für Firmentraining wird Neuhausen Kommunikation GmbH ein individuelles Angebot erstellen, in dem Kursinhalte, Ort, Termin und Teilnehmerzahl gesondert bestimmt werden. Fest vereinbarte Termine können nur bis zu drei Wochen vor Lehrgangsbeginn verschoben oder storniert werden. Bei Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswerts berechnet. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist der gesamte Auftragswert zu zahlen. 
Bei Verhinderung des Referenten für die Durchführung eines Firmentrainings, ist die Neuhausen Kommunikation GmbH berechtigt, einen neuen Referenten zu benennen. Bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten behält sich die Neuhausen Kommunikation GmbH eine Terminverschiebung vor.


Raumanmietung

Für Raumanmietungen wird die Neuhausen Kommunikation GmbH ein individuelles Angebot erstellen, in dem die Neuhausen Kommunikation GmbH Standort und der Termin gesondert bestimmt werden. Die technischen Voraussetzungen/Installation des Trainingsraumes müssen vorab zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geklärt werden. Fest vereinbarte Termine können nur bis zu zwei Wochen vor Anmietung verschoben oder storniert werden. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswerts berechnet. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist der gesamte Auftragswert zu zahlen.
Preise und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach verbindlicher Bestellung von Einzelkursen oder Kurspaketen für die Gesamtleistung. Die Rechnung für offene Kurse und Kurspakete ist vor Kursbeginn ohne Abzug zu begleichen. Die Rechnung für Firmentrainings ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu begleichen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine nur zeitweise Teilnahme am Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

Rechte an den Kurs- und Trainingsunterlagen
Die Neuhausen Kommunikation GmbH stehen alle Schutzrechte an den Inhalten und Materialien der Schulung zu. Kurs- und Trainingsunterlagen sowie zur Verfügung gestellte Software dürfen vor, während und nach dem Kurs nicht vervielfältigt werden. Dauerhaft überlassene Materialien darf der Kunde für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Unzulässig ist jedoch jede Form der Verbreitung einschließlich des Vermietens und Verleihens.

Haftung
Die Neuhausen Kommunikation GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Abweichungen von der zugesicherten oder garantierten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes sowie für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Erfüllungshilfen von der Neuhausen Kommunikation GmbH. Im Übrigen ist jede Haftung von der Neuhausen Kommunikation GmbH ausgeschlossen. Die Neuhausen Kommunikation GmbH steht insbesondere weder für den Eintritt eines Lernerfolgs bei den Teilnehmern oder die Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte im Unternehmen des Kunden ein, noch haftet die Neuhausen Kommunikation GmbH für Datenverluste oder für Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für Arbeitsausfall bei Terminänderungen oder -absagen wegen Krankheit des Referenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.

Sonstiges
1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser 
Bedingungen im Übrigen unberührt.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeitenmit der Neuhausen Kommunikation GmbH ist Düsseldorf.